Sollten Sie sich in einem Notfall oder einer akuten Krise befinden, wenden Sie sich bitte umgehend an die untenstehenden Kontakte, um Unterstützung zu erhalten:
Bei unmittelbarer Gefahr rufen Sie die Polizei (133) oder Rettung (144).
Verschwiegenheitspflicht (§ 45 Psychotherapiegesetz 2024, BGBl. I Nr. 49/20)
Berufsangehörige, ihre Hilfspersonen sowie Personen, die zur Vorbereitung auf den Beruf oder im Rahmen der psychotherapeutischen Ausbildung psychotherapeutisch tätig sind, sind zur Verschwiegenheitspflicht über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes oder im Rahmen der psychotherapeutischen Leistung anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Dies gilt über den Tod der bzw. des Berufsangehörigen sowie der Patientin* bzw. des Patienten* hinaus.
§ 6 Psychotherapiegesetz 2024 (seit 1.1.2025 in Kraft)
Psychotherapie ist die nach der Ausbildung im Sinne dieses Bundesgesetzes erlernte, bewusste, geplante und umfassende Anwendung von wissenschaftlichen Methoden der psychotherapiewissenschaftlichen Haltung und Sinnesart, welche
zum Ziel hat.
Der Zusatz „Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision“ bedeutet, dass ich mich im letzten Abschnitt meines mehrjährigen Psychotherapiewissenschaft Studiums befinde und bereits zur selbstständigen Arbeit mit Klient*innen berechtigt bin.
Wie gesetzlich vorgesehen unterliege ich dabei denselben beruflichen Pflichten wie eingetragene Psychotherapeut*innen – insbesondere der Verschwiegenheit, der sorgfältigen Dokumentation und der Aufklärung über den Behandlungsrahmen. Meine Arbeit wird regelmäßig in Supervision mit erfahrenen, eingetragenen Psychotherapeut*innen reflektiert.
In diesen Supervisionen werden Behandlungsverläufe in anonymisierter Form besprochen, um Qualität und Sicherheit der Behandlung laufend zu sichern.
Wenn sich Probleme häufen, kann sich das Leben anfühlen wie eine Schifffahrt auf unruhiger See: Der Himmel ist grau, der Horizont verschwimmt, und vielleicht ist nicht klar, wohin die Reise gehen soll oder wie Sie sicher zu Ihrem Ziel gelangen. In der Therapie steige ich für eine Wegstrecke mit an Bord – als Lotsin, die mit Ihnen gemeinsam einen Blick auf Ihr Schiff wirft, auf Karten und mögliche Routen schaut und auf Klippen hinweist, während Sie als Kapitän*in Kurs, Tempo und Ziel bestimmen und ich zu einem passenden Zeitpunkt wieder von Bord gehe, damit Sie Ihre Reise eigenständig fortsetzen können.